Neues Insolvenzrecht Teil 1 – Dr. Andreas Schmidt

Datum/Zeit
23. Juni 2021
11:00 - 17:00

Veranstaltungsort
Leonardo Royal Hotel


Dr. Andreas Schmidt,

Richter am Insolvenzgericht Hamburg seit 1999, Herausgeber des demnächst in 9. Auflage erscheinenden „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ sowie des demnächst erscheinenden „Hamburger Kommentars zum Restrukturierungsrecht“.

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist Herr Dr. Andreas Schmidt beim Insolvenzgericht in Hamburg tätig und referiert 2 Tage hier zum neuen Insolvenzrecht.

 

Das neue Insolvenz- und Restrukturierungsrecht 2021, Teil 1

Durch das zum 01.01.2021 in Kraft getretene SanInsFOG ist das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht umfassend reformiert geändert worden. Die Änderungen der Insolvenzordnung betreffen Insbesondere die Antragspflichten (§ 15a InsO), die Insolvenzgründe (§§ 17-19 InsO) und die neue Geschäftsleiterhaftung in § 15b InsO. – Bei der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff InsO) und bei der Gesellschafterhaftung gemäß § 135 InsO hat sich in der Rechtsprechung des BGH in letzter Zeit einiges bewegt. Noch völlig unklar ist, wie die Rechtsprechung mit den im COVInsAG vorgesehenen Haftungseinschränkungen umgehen wird. Schließlich: Durch das zum 01.01.2021 in Kraft getretene StaRUG ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten, ein Unternehmen zu restrukturieren. – Beide Teile des Seminars sind in sich abgeschlossen.

Teil 1: Änderungen der InsO / Geschäftsleiterhaftung / COVInsAG

  1. Änderungen im Überblick
  2. Antragspflichten und Insolvenzgründe, §§15a, 17-19 InsO
  3. Geschäftsleiterhaftung, § 15b InsO
  4. Haftungseinschränkungen durch das COVInsAG

 

5 Std. Fortbildung nach § 15 FAO Insolvenzrecht

 


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