Datum/Zeit
7. Oktober 2026
11:00 - 17:00
Steigenberger Parkhotel
Walter Krug
Vors. Richter LG Stuttgart i.R.
Das Vermächtnis als Gestaltungsmittel (zivilrechtlich)
Das Vermächtnisrecht ist eines der Teilgebiete des Erbrechts, das sich im Schuldrecht abspielt. Mit Hilfe der Vielseitigkeit von Vermächtnisanordnungen können wesentlich flexiblere Regelungen „ausjustiert“ werden als mit starren Erbeinsetzungen und Enterbungen. Gerade die nicht unproblematische Vor- und Nacherbschaft lässt sich häufig durch eine Vermächtnisregelung ersetzen. Anhand von Beispielsfällen und Formulierungsbeispielen wird der behandelte Stoff didaktisch aufbereitet und vertieft. Die Teilnehmer/-innen erhalten außer einem umfangreichen aktuellen Manuskript die Lösungen der im Seminar behandelten Fälle.
Schwerpunkte des Seminars
- Vermächtnisrecht im Verhältnis zum Pflichtteilsrecht (§ 2306 BGB)
- Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten durch Anordnung verschiedener Vermächtnisarten
- Typische Vermächtnislösungen beim: Geschiedenen-Testament; Herausgabevermächtnis als Wiederverheiratungsregelung; Berliner Testament in Kombination mit der Jastrow’schen Klausel; Nießbrauchsvermächtnis als Alternative zur Vor- und Nacherbschaft; Haupt- und Untervermächtnis bei der Unternehmensnachfolge; Wertvermächtnis zur Vorbeugung einer Überschwerung des Nachlasses; Vermächtnis zur Nachholung von Ausgleichungsanordnungen in der Erbteilung; Vermächtnis zur Verlängerung von Verjährungsfristen; Testament nach „Württ. Modell“ als Alternative zum Berliner Testament; Vorkaufs- und Ankaufsrechtsvermächtnis; Wohnungsrechtsvermächtnis und Ausschluss des Kürzungsrechts
- Das „Supervermächtnis“ zur Ergänzung des Berliner Testaments,
- Testamentsvollstreckung zur Erfüllung eines Vermächtnisanspruchs,
- Testamentsvollstreckung zur Verwaltung eines Vermächtnisgegenstandes
- Der Verfügungsunterlassungsvertrag neben dem Erbvertrag
- Die Erfüllung von Vermächtnissen im Klagewege
- Der vorläufige Rechtsschutz zur Sicherung der Vermächtniserfüllung
- Vermächtniskürzungsrecht
- Der Schutz des Erbvertragsvermächtnisnehmers gegen missbräuchliche Verfügungen
11.00 Uhr – 17.00 Uhr – 5 Std. Fortbildung nach §15 FAO
Familienrecht/Erbrecht
Veranstaltungsort: Steigenberger Parkhotel