Datum/Zeit
8. April 2025
11:00 - 17:00
Alexander Hirschmann,
Rechtsanwalt und Mediator, Bochum
Technikeinsatz am Arbeitsplatz mit einem vertieften Einblick zu den Besonderheiten des Homeoffices und mobiler Arbeit
Das Seminar beschäftigt sich eingehend mit den Regelungen der DS-GVO und dem BDSG, soweit sie im Beschäftigtenkontext relevant sind. Dabei gibt es umfassende Einblicke in die eingetretenen Änderungen und einen Überblick in die eingetretenen und die noch zu erwartenden Änderungen der Rechtsprechung. So werden beispielsweise die Auswirkungen der aktuellen Regelungen auf die bisherige Rechtsprechung zur Einsicht in Personalakten oder zum Widerruf bei Bildrechten aber auch die mögliche Geltendmachung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs im Beschäftigtenkontext umfassend beleuchtet. Ferner verschafft es anhand der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Technikeinsatz. Selbstverständlich werden dabei auch die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit Beweisverwertungen vermittelt.
Insofern werden die Fragestellungen sowohl aus individualarbeitsrechtlicher, als auch aus betriebsverfassungsrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Sicht beleuchtet und auch aus Arbeitgeber- und Personalvertretungssicht unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen, Einwilligungserklärungen und Betriebs- und Dienstvereinbarungen erörtert. Betrachtet werden auch Unterschiede der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Rechtsprechung der allgemeinen Zivilgerichte oder der Verwaltungsgerichte.
Durch diese Veranstaltung werden aber auch sowohl die arbeitsrechtlichen, als auch die IT-rechtlichen Fragen in Bezug auf die Gestaltung von Home-Office-Arbeitsplätzen bzw. mobiler Arbeit beleuchtet. Dabei werden die Grenzen des Direktionsrechts zur Anordnung von Home-Office bzw. mobiler Arbeit, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen diskutiert. Im Hinblick auf die IT-rechtliche Komponente wird besonderes Augenmerk auf die datenschutzrechtlichen Erfordernisse eines Home-Office- oder eines mobilen Arbeitsplatzes und die Schutzwürdigkeit der betroffenen Arbeitnehmer/innen in datenschutzrechtlicher Hinsicht gelegt.
11.00 Uhr – 17.00 Uhr – 5 Std. Fortbildung nach §15 FAO Arbeitsrecht/IT-Recht
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