Insolvenzanfechtungsrecht – Prof. Dr. Markus Gehrlein

Datum/Zeit
14. Dezember 2022
11:00 - 17:00

Veranstaltungsort


ABGESAGT!

 

Prof. Dr. Markus Gehrlein,

Richter am Bundesgerichtshof a.D., IX. Zivilsenat (Schwerpunkt: Insolvenzrecht)

Insolvenzanfechtungsrecht

Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtungsrecht erfahren in der Corona-Krise eine ganz neue Dynamik. Bewährte Grundsätze, aber auch durch § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 COVInsAG bedingte gravierende Neuerungen sind zu beachten. Das Seminar Insolvenzanfechtung bringt die Teilnehmer anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auf den neusten Stand.

Ausgangspunkt der Gläubigerbenachteiligung als Grundvoraussetzung jeder Anfechtung (§ 129 InsO).

Wichtige Ergänzung des § 129 InsO durch § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG: Fiktion fehlender Gläubigerbenachteiligung für Rückgewähr und Besicherung im Aussetzungszeitraum gewährter Kredite.

Deckungsanfechtung nach §§ 130, 131 InsO bei Erfüllung und Besicherung von Forderungen innerhalb der kritischen Zeit von drei Monaten vor und nach Antragstellung.

Wichtige Ergänzung der §§ 130, 131 InsO durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG:

Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO als Anfechtungstatbestand bei Deckungen außerhalb der kritischen Zeit.

Die Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) gewinnt bei Drittzahlungen und Drittsicherungen vielfach praktische Bedeutung.

Die Erstattung von Gesellschafterdarlehen und anderen Gesellschafterfinanzierungsleistungen wird durch § 135 InsO anfechtbar gestellt.

5 Std. Fortbildung nach §15 FAO Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht


Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.